Der Begriff Nord- oder Polarstern bezeichnet einen Fixstern am Himmel.
Nach diesem Stern sind benannt:
- das deutsche Forschungsschiff Polarstern (Schiff)
- der 1919 gebaute Zeppelin LZ 121 „Nordstern“
- Zeche Nordstern (a.D.) in Gelsenkirchen
- KFNB - Nordstern, eine österreichische Lokomotive
- Nordstern-Versicherung war eine deutsche Versicherung.
- die frühere Hochseefischerei Nordstern AG, heute: FRoSTA
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Exkasso ist ein Begriff aus dem Finanzwesen. Es betrifft den Bereich des Leistungswesens.
Exkasso wird z. B. der Transaktionsvorgang der Leistungen genannt, die Kunden von einer Versicherung bekommen, wenn sie einen Schaden haben, der im Rahmen eines Versicherungsvertrages von der Versicherung bezahlt wird.
Der Gegensatz ist Inkasso.
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Der Äquivalenztausch ist ein Tausch, bei dem eine der beiden Tauschparteien einen Tauschnachteil erleidet, die andere hingegen dadurch einen Tauschvorteil erlangt.
Beispiel:
Anton besitzt eine Zigarre, Bruno besitzt 5 €. Anton möchte diese Zigarre gegen 5 € mit Bruno tauschen. Bruno weiß, dass die Zigarre anderswo unter 6 € nicht zu bekommen ist und stimmt dem Tausch zu.
Wie ersichtlich ist, hat Bruno einen Vorteil von 1 € aus dem Tausch geschlagen, während Anton (unwissentlich) einen Nachteil von 1 € erlitten hat.
Anders in diesem Fall: Anton möchte die Zigarre gegen 5 € mit Bruno tauschen. Er weiß, dass die Zigarre anderswo für 4 € zu bekommen ist. Bruno (weil er dies nicht weiß) stimmt dem Tausch zu und erleidet einen Tauschnachteil von 1 €, während Anton einen Tauschvorteil von 1 € hat.
Das Wesen des Äquivalenztausches kann also folgendermaßen beschrieben werden: “Man kann bei einem Tausch nur Gewinn machen, wenn der andere dabei Verlust macht.”
Würde Anton im ersten Fall nach dem Tausch erfahren, dass er die Zigarre auch gegen 6 € hätte tauschen können, würde er zurücktauschen. Bruno hingegen würde nicht zurücktauschen wollen.
Der im Tausch Benachteiligte würde immer zurücktauschen wollen. Der Tausch würde nicht zustande kommen, wenn die eine Tauschpartei vorher wüsste, dass sie einen Nachteil haben wird. Aus diesem Grund funktioniert der Äquivalenztausch nur, wenn beide Tauschparteien davon ausgehen, einen Vorteil aus dem Tausch zu schlagen (und einer sich demnach irren muss).
Ein Beispiel für den Äquivalenztausch in der heutigen Gesellschaft ist das Prinzip der Versicherung. Mit Abschluss einer Versicherung geht der Versicherte davon aus, dass er einen Schaden haben wird, den die Versicherung ersetzen muss (Vorteil des Versicherten, Nachteil der Versicherung). Die Versicherung hingegen geht davon aus, dass der Versicherte keinen Schaden haben wird, dafür aber über die gesamte Laufzeit seine Beiträge zahlt (Vorteil der Versicherung, Nachteil des Versicherten).
Der Äquivalenztausch ist ein Tausch unter der Annahme, dass das zu tauschende Ding oder die zu tauschende Leistung einen objektiven Wert habe. Diese Annahme wird unter anderem von Karl Marx vertreten.
“Neuere” (nach 1870) aufgekommene Theorien (siehe: Hermann Heinrich Gossen, Carl Menger, Friedrich von Wieser, Stanley Jevons, Léon Walras) gehen jedoch davon aus, dass der Wert eines Dinges oder einer Leistung eine rein subjektive Größe und somit nicht objektiv messbar sei. Der Vorgang des Tausches kann auch unter diesem Aspekt betrachtet werden: siehe: Ökonomischer Tausch.
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Die Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung) schützt den Bauunternehmer vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt wie z. B. Hochwasser oder Sturm. Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und ähnliches versichert. Die Laufzeit der Versicherung erstreckt sich üblicherweise über die gesamte Bauzeit des Objektes.
Der Bauunternehmer kann erst nach Abnahme seines Werkes durch den Bauherrn Vergütung von diesem verlangen. Wird z. B. ein Rohbau durch unvorhersehbares Hochwasser irreparabel beschädigt, muss der Bauunternehmer neu bauen, erhält aber vom Bauherrn erst bei Abnahme nur einmal das vereinbarte Entgelt.
Mit der Bauleistungsversicherung kann der Bauunternehmer für diese abermalige Leistung Ersatz erhalten.
Versicherungsvertragsrechtlich hat dies folgenden Hintergrund:
Die Bauleistungsversicherung oder auch Bauwesenversicherung bzw. Bauversicherung wird von den Versicherern (Versicherungsgesellschaften) in zwei Hauptformen vertrieben.
Einmal werden mit dem Bedingungswerk „Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber“ (ABN) für einen Gebäudeneubau oder einen Gebäudeumbau alle Bauleistungen versichert.
Zum Anderen werden mit dem Bedingungswerk „Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen“ (ABU) Bauleistungen selbst, einschließlich Nebenleistungen, insbesondere für Bauunternehmer versichert.
Dabei unterscheiden sich die beiden Bedingungswerke nicht besonders stark. Bei den Versicherungsausschlüssen und bei den Regelungen über die Entschädigung sind sie sogar in weiten Teilen identisch.
Die deutlichsten Unterschiede finden sich zwischen den beiden Versicherungsarten der Bauleistungsversicherung in Bezug auf die Frage, was versichert ist.
Nach den ABN werden bei einem Gebäudeneubau oder einem Gebäudeumbau alle Bauleistungen versichert.
Die Versicherung zielt also im Kern auf ein bestimmtes Gebäude und dient damit den Interessen insbesondere des Bauherrn aber auch den Interessen von Generalunternehmen bzw. -übernehmen, die mit Hilfe der ABN die Herstellung eines gesamten Gebäudes versichern möchten.
Die versicherten Risiken bei den ABN bezeichnet man als Bauherrenrisiko und Unternehmerrisiko.
Demgegenüber zielen die Versicherungen nach den ABU nicht auf ein Gebäude, vielmehr auf Bauleistungen und Nebenleistungen und zwar solche des Bauhauptgewerbes, aber auch solche des Baunebengewerbes.
Die Versicherung auf Grundlage der ABU ist damit die typische Versicherung für Bauunternehmer.
Fast eine eigene Art der Bauversicherung stellt eine Versicherung auf Grundlage der ABU dar, die über die sog. Zusatzklausel 64 auch diejenigen Schäden, die von einem Bauherrn selbst zu tragen sind, versichert.
Da eine solche um Klausel 64 erweiterte ABU- Versicherung auch vom Bauherren selbst abgeschlossen werden kann (über die sog. Klausel 65), entsteht auf diese Weise recht eigentlich eine eigene Bauherrenversicherung.
Sollen folglich alle Schäden für Bauleistungen an einem Objekt in Bezug auf Haftungsmöglichkeiten aller am Bauvorhaben Beteiligter versichert werden, so muss eine Mehrzahl von Versicherungen, nämlich eine Versicherung nach den ABN sowie eine nach ABU mit Klausel 65 abgeschlossen werden.
- Bedingungswerk ABN
- Bedingungswerk ABU
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Unitas steht für:
- Unitas (Asteroid), ein Himmelskörper
- Unitas (Schiff), ein Walfangmutterschiff aus dem 20.ten Jahrhundert
- Unitas (Versicherung), eine Versicherung
- Unitas-Verband → Verband der Wissenschaftlichen Katholischen Studentenvereine Unitas
UNITAS steht für:
- UNITAS (Manöver), eine jährlich stattfindendes Manöver
- UNITAS (Verlag), ein katholischer Verlag
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